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   BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17   

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https://dejure.org/2019,49113
BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17 (https://dejure.org/2019,49113)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2019 - VIII R 26/17 (https://dejure.org/2019,49113)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2019 - VIII R 26/17 (https://dejure.org/2019,49113)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 1, EStG § 7g Abs 5, EStG § 52 Abs 23, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Bundesfinanzhof

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 1 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 7g Abs 5 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52 Abs 23 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • IWW

    § ... 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 3 EStG, § 7g Abs. 3 EStG, § 7g Abs. 5 EStG, § 7g Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 7g EStG, § 52 Abs. 23 Sätze 1 und 2 EStG, § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG, § 4a EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG, § 52 Abs. 23 Satz 3 EStG, § 52 Abs. 23 EStG, § 52 Abs. 23 Sätze 2 und 3 EStG, § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG, § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 2 EStG, § 7 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. nach dem 31.12.2007

  • Betriebs-Berater

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • rewis.io

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 7g, 52 Abs. 23
    Zulässigkeit von Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. nach dem 31.12.2007

  • datenbank.nwb.de

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderabschreibungen für nach 2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g, EStG § 52 Abs 23 S 2
    Sonderabschreibung, Ansparrücklage, Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 432
  • DB 2020, 258
  • BStBl II 2020, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 30.05.2017 - 10 K 2368/15

    Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Wirtschaftsgüter des AV, die nach dem

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.05.2017 -  10 K 2368/15 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1159 veröffentlichten Urteil vom 30.05.2017 - 10 K 2368/15 F die Auffassung, dass die Klägerin die geltend gemachten Sonderabschreibungen weder nach § 7g Abs. 5 EStG n.F. noch nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. in Anspruch nehmen könne.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde künftig unverändert fortbestehen, genießt jedoch von Verfassungs wegen, soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen Schutz, weil der Steuerpflichtige im Hinblick auf das stets in Rechnung zu stellende Änderungsinteresse des Gesetzgebers nicht auf den zeitlich unbegrenzten Fortbestand der einmal geltenden Rechtslage vertrauen kann (BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1, Rz 57, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Im Wege der verfassungskonformen Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Vorschrift nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372, Rz 73, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Die unechte Rückwirkung ist mit den grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes jedoch nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG-Beschluss vom 10.10.2012 - 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Belastende Steuergesetze, zu denen auch solche Gesetze gehören, die eine Vergünstigung einschränken oder aufheben, dürfen ihre Wirksamkeit daher grundsätzlich nicht auf bereits abgeschlossene Tatbestände erstrecken (BVerfG-Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261) oder schutzwürdiges Vertrauen ohne hinreichende Rechtfertigung anderweitig enttäuschen (BVerfG-Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Belastende Steuergesetze, zu denen auch solche Gesetze gehören, die eine Vergünstigung einschränken oder aufheben, dürfen ihre Wirksamkeit daher grundsätzlich nicht auf bereits abgeschlossene Tatbestände erstrecken (BVerfG-Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261) oder schutzwürdiges Vertrauen ohne hinreichende Rechtfertigung anderweitig enttäuschen (BVerfG-Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Es ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, inwieweit und mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BVerfG-Beschluss vom 05.02.2002 - 2 BvR 305/93, BVerfGE 105, 17).
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007 - Kein

    Auszug aus BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
    Der Gesetzgeber hat in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. auch die der selbständigen Arbeit dienenden Betriebe in die Regelung zu den Größenmerkmalen einbezogen und damit --abweichend von § 4a EStG-- den Gewinnermittlungszeitraum auch für Steuerpflichtige mit selbständigen Einkünften als "Wirtschaftsjahr" bezeichnet (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 13.10.2009 - VIII B 62/09, BFHE 226, 353, BStBl II 2010, 180).
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